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AGB App-Entwicklung

Besondere Bedingungen der OMNI FORTUNA® GmbH (nachfolgend „Anbieterin") für die Entwicklung individueller Applikationen (Apps) für Android und iOS. Sie ergänzen die allgemeinen AGB der Anbieterin.

1. Leistungsumfang

1.1 Die Anbieterin verpflichtet sich, für den Kunden individuelle Applikationen (Apps) für die Betriebssysteme Android und iOS gemäß den im jeweiligen Vertrag festgelegten Anforderungen zu entwickeln.

1.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde stellt der Anbieterin alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung, die für die Entwicklung der App notwendig sind.

2.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwände, ist die Anbieterin berechtigt, den daraus resultierenden zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

3. Abnahme

3.1 Nach Fertigstellung der App stellt die Anbieterin dem Kunden die entwickelte Applikation zur Abnahme bereit.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die App innerhalb von 14 Werktagen zu testen und entweder die Abnahme zu erklären oder etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.

3.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die App als abgenommen.

4. Gewährleistung

4.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass die entwickelte App zum Zeitpunkt der Abnahme im Wesentlichen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht.

4.2 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

4.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat die Anbieterin das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung des vereinbarten Preises verlangen.

5. Haftung

5.1 Die Anbieterin haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, bis zur Höhe des Auftragswertes.

5.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

5.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Entwicklung ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der DSGVO und der separaten Datenschutzerklärung der Anbieterin.

7. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist – soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist – der Sitz der Anbieterin in Aurich. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026 · OMNI FORTUNA® GmbH · Esenser Postweg 177, 26607 Aurich · HRB 206836 (AG Aurich)

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