AGB App-Development
1. Leistungsumfang
1.1 Der Anbieter verpflichtet sich, für den Kunden individuelle Applikationen (Apps) für die Betriebssysteme Android und iOS gemäß den im jeweiligen Vertrag festgelegten Anforderungen zu entwickeln.
1.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde stellt dem Anbieter alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung, die für die Entwicklung der App notwendig sind.
2.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwände, ist der Anbieter berechtigt, den daraus resultierenden zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
3. Abnahme
3.1 Nach Fertigstellung der App stellt der Anbieter dem Kunden die entwickelte Applikation zur Abnahme bereit.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die App innerhalb von 14 Werktagen zu testen und entweder die Abnahme zu erklären oder etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.
3.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die App als abgenommen.
4. Gewährleistung
4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die entwickelte App zum Zeitpunkt der Abnahme im Wesentlichen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht.
4.2 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
4.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung des vereinbarten Preises verlangen.
5. Haftung
5.1 Der Anbieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, bis zur Höhe des Auftragswertes.
5.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
5.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.